ARCHITEKTENLEISTUNGEN

P0649.jpgSämtliche Leistungen werden in Verbindung mit der geomantischen Arbeit erbracht. Sie können einzeln oder kombiniert in Anspruch genommen werden und richten sich im Wesentlichen an der
GOA (Österreich) und der HOAI (Deutschland). Wir sind Mitglied der Wiener Architektenkammer und besitzen daher alle für Österreich notwendigen Planungs- und Kontrollbefugnisse. Selbstverständlich können wir damit auch in Deutschland und der übrigen EU für Sie tätig werden. In der Regel erbringen wir die Leistungen, die für das Umsetzen der geomantischen und künstlerischen Qualität notwendig sind. Auf Wunsch bieten wir aber ergänzend auch die übrigen Planungs- und Kontrollleistungen an.

Vorentwurf
In Verbindung mit den Ergebnissen der Grundstücksuntersuchung und den Bewohnerwünschen wird ein grundsätzlicher Lösungsvorschlag erarbeitet. Alternative Lösungsmöglichkeiten werden skizziert und mit den Bewohnern diskutiert. Ergebnis dieser Phase sind in der Regel Skizzen, Freihandzeichnungen (M 1:200) und evtl. ein einfaches Arbeitsmodell.

Entwurf
Aufbauend auf dem Vorentwurf (der bereits den Baukörper in etwa festlegt) werden insbesondere die Fassaden (Fenster, Außenmaterialien) und die innere Verteilung und Größe der Räume festgelegt. Alle grundlegenden Entscheidungen für die Genehmigungsplanung (Einreichplanung) müssen getroffen werden, das Haus konstruktiv "machbar" sein.

Detailplanung
Für die Ausführung des Baus sind eine Reihe von Details zu klären, die z.T. erst kurz vor den Arbeiten erstellt werden oder von den beteiligten Firmen angefordert werden.  Dazu gehören z.B. Anschlüsse, Verlege- und Installationspläne und die ganze Auswahl an Materialien, Beschlägen, Sanitärgegenständen, Armaturen etc. - kurz: alles, was das ästhetische Erscheinungsbild und die geomantische Wirkung im Detail entscheidend mitprägt.
Bei einer Ausführung durch einen Generalunternehmer (z.B. auch Fertighausanbieter) sollten alle Detailzeichnungen vor Vertragsunterzeichnung vorliegen, um den Festpreis nicht zu gefährden.

Künstlerische Bauaufsicht
Gemeint ist die Überwachung der Ausführung vor Ort aus künstlerischer Sicht. Letzte Details sind im Zuge der Ausführung kurzfristig zu entscheiden, z.B. notwendige Alternativprodukte. Dazu zu rechnen sind auch die Farbangaben.

Sonstige Planungsleistungen
Bei Bedarf bieten wir auch alle übrigen Planungsleistungen des Architekten an, z.T. in Kooperation mit einem Partnerbüro. Dazu gehören die Einreichplanung (Genehmigungsplanung), Ausführungsplanung über die Detailplanung hinaus (Polierpläne, Bewehrungspläne, Schalungspläne u.a.), Erstellung der Ausschreibungsunterlagen (alternativ: detaillierte Leistungsbeschreibung), Durchführung von Ausschreibungen (alternativ: Verhandlungsverfahren), Vergabe und Kostenkontrolle, SiGe-Pläne.

Örtliche Bauaufsicht

Auf Wunsch bieten wir Örtliche Bauaufsicht (Kontrolle), z.T. in Kooperation mit einem Partnerbüro, an. Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) umfaßt im Gegensatz zur Künstlerischen Bauaufsicht die technische, kostenmäßige und organisatorische Kontrolle und vertritt die Interessen des Auftraggebers auf der Baustelle.

Beratung
Selbstverständlich können Sie auch zu einzelnen Fragen oder Bereichen unsere Dienste in Anspruch nehmen, ohne Planungsleistungen von uns zu erhalten.

P0649.jpgSämtliche Leistungen werden in Verbindung mit der geomantischen Arbeit erbracht. Sie können einzeln oder kombiniert in Anspruch genommen werden und richten sich im Wesentlichen an der
GOA (Österreich) und der HOAI (Deutschland). Wir sind Mitglied der Wiener Architektenkammer und besitzen daher alle für Österreich notwendigen Planungs- und Kontrollbefugnisse. Selbstverständlich können wir damit auch in Deutschland und der übrigen EU für Sie tätig werden. In der Regel erbringen wir die Leistungen, die für das Umsetzen der geomantischen und künstlerischen Qualität notwendig sind. Auf Wunsch bieten wir aber ergänzend auch die übrigen Planungs- und Kontrollleistungen an.

Vorentwurf
In Verbindung mit den Ergebnissen der Grundstücksuntersuchung und den Bewohnerwünschen wird ein grundsätzlicher Lösungsvorschlag erarbeitet. Alternative Lösungsmöglichkeiten werden skizziert und mit den Bewohnern diskutiert. Ergebnis dieser Phase sind in der Regel Skizzen, Freihandzeichnungen (M 1:200) und evtl. ein einfaches Arbeitsmodell.

Entwurf
Aufbauend auf dem Vorentwurf (der bereits den Baukörper in etwa festlegt) werden insbesondere die Fassaden (Fenster, Außenmaterialien) und die innere Verteilung und Größe der Räume festgelegt. Alle grundlegenden Entscheidungen für die Genehmigungsplanung (Einreichplanung) müssen getroffen werden, das Haus konstruktiv "machbar" sein.

Detailplanung
Für die Ausführung des Baus sind eine Reihe von Details zu klären, die z.T. erst kurz vor den Arbeiten erstellt werden oder von den beteiligten Firmen angefordert werden.  Dazu gehören z.B. Anschlüsse, Verlege- und Installationspläne und die ganze Auswahl an Materialien, Beschlägen, Sanitärgegenständen, Armaturen etc. - kurz: alles, was das ästhetische Erscheinungsbild und die geomantische Wirkung im Detail entscheidend mitprägt.
Bei einer Ausführung durch einen Generalunternehmer (z.B. auch Fertighausanbieter) sollten alle Detailzeichnungen vor Vertragsunterzeichnung vorliegen, um den Festpreis nicht zu gefährden.

Künstlerische Bauaufsicht
Gemeint ist die Überwachung der Ausführung vor Ort aus künstlerischer Sicht. Letzte Details sind im Zuge der Ausführung kurzfristig zu entscheiden, z.B. notwendige Alternativprodukte. Dazu zu rechnen sind auch die Farbangaben.

Sonstige Planungsleistungen
Bei Bedarf bieten wir auch alle übrigen Planungsleistungen des Architekten an, z.T. in Kooperation mit einem Partnerbüro. Dazu gehören die Einreichplanung (Genehmigungsplanung), Ausführungsplanung über die Detailplanung hinaus (Polierpläne, Bewehrungspläne, Schalungspläne u.a.), Erstellung der Ausschreibungsunterlagen (alternativ: detaillierte Leistungsbeschreibung), Durchführung von Ausschreibungen (alternativ: Verhandlungsverfahren), Vergabe und Kostenkontrolle, SiGe-Pläne.

Örtliche Bauaufsicht

Auf Wunsch bieten wir Örtliche Bauaufsicht (Kontrolle), z.T. in Kooperation mit einem Partnerbüro, an. Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) umfaßt im Gegensatz zur Künstlerischen Bauaufsicht die technische, kostenmäßige und organisatorische Kontrolle und vertritt die Interessen des Auftraggebers auf der Baustelle.

Beratung
Selbstverständlich können Sie auch zu einzelnen Fragen oder Bereichen unsere Dienste in Anspruch nehmen, ohne Planungsleistungen von uns zu erhalten.

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tel. +43 1 8862488
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